Kosten - gesetzlich Versicherte
Bei meiner Praxis handelt es sich um eine Privatpraxis, was bedeutet, dass ich üblicherweise Privatpatienten versorge und mit privaten Krankenversicherungen abrechne. Die Psychotherapie von gesetzlich Versicherten übernehmen im Regelfall sogenannte Vertragspsychotherapeuten/Psychotherapeuten mit Kassenzulassung. Diese haben mit den gesetzlichen Krankenkassen einen Vertrag geschlossen, wodurch sie direkt abrechnen können.
Bei Vertragspsychotherapeuten kommt es allerdings häufig zu langen Wartezeiten. In vielen Fällen ist im Sinne des Patienten allerdings eine zeitnahe Aufnahme der Psychotherapie notwendig, um eine weitere Verschlechterung zu vermeiden. Es ist daher nach Paragraf 13 Absatz 3 SGB V möglich die Kosten meiner Leistungen durch die gesetzliche Krankenkasse übernehmen zu lassen (Kostenerstattungsverfahren). Ihnen entstehen keine zusätzlichen Gebühren. Hierzu berate ich Sie auch gerne vorab telefonisch!
Weiterführende Informationen zur Kostenerstattung finden Sie hier:
Bei Vertragspsychotherapeuten kommt es allerdings häufig zu langen Wartezeiten. In vielen Fällen ist im Sinne des Patienten allerdings eine zeitnahe Aufnahme der Psychotherapie notwendig, um eine weitere Verschlechterung zu vermeiden. Es ist daher nach Paragraf 13 Absatz 3 SGB V möglich die Kosten meiner Leistungen durch die gesetzliche Krankenkasse übernehmen zu lassen (Kostenerstattungsverfahren). Ihnen entstehen keine zusätzlichen Gebühren. Hierzu berate ich Sie auch gerne vorab telefonisch!
Weiterführende Informationen zur Kostenerstattung finden Sie hier:
bptk_ratgeber_kostenerstattung.pdf | |
File Size: | 233 kb |
File Type: |