Kosten - privat Versicherte
Als approbierte Psychologische Psychotherapeutin mit Arztregistereintrag werden meine Leistungen von privaten Versicherungen in der Regel in vollem Umfang übernommen. Gegebenenfalls ist hierzu nach den ersten 5 Sitzungen ein Antrag notwendig. Ich rechne nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) ab. Das Honorar für eine Sitzung (50 Min.) beträgt gewöhnlich 100,55 Euro, kann aber in Einzelfällen abweichen.
Bei den Formalitäten stehe ich Ihnen selbstverständlich unterstützend zur Seite! Um unnötige Kosten zu vermeiden, rate ich allerdings vorab mit Ihrer Versicherung zu klären, ob und in welchem Umfang Ihr Versicherungstarif psychotherapeutische Leistungen umfasst.
Bei den Formalitäten stehe ich Ihnen selbstverständlich unterstützend zur Seite! Um unnötige Kosten zu vermeiden, rate ich allerdings vorab mit Ihrer Versicherung zu klären, ob und in welchem Umfang Ihr Versicherungstarif psychotherapeutische Leistungen umfasst.
Kosten - Beihilfe
Die Beihilfe übernimmt üblicherweise 50% der Kosten, wobei die restlichen Kosten von Ihrer privaten Versicherung getragen werden. Nach den ersten 5 Sitzungen (probatorische Sitzungen/Kennenlerngespräche) ist zur weiteren Kostenübernahme ein Antrag notwendig, den ich gemeinsam mit Ihnen stelle. Um unnötige Kosten zu vermeiden, klären Sie auch hier, ob und in welchem Umfang Ihre private Krankenversicherung die Kosten übernimmt.